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Förderung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen in Südtirol 2024

Förderung Digitalisierung Kleinstunternehmen

Wer kann die Förderung beantragen?

 

• Einzelunternehmen
• Personengesellschaften
• Kapitalgesellschaften
• Konsortien
• Freiberufler

 

Voraussetzungen:

 

• Das Unternehmen muss seinen Sitz in Südtirol haben
• Das Unternehmen muss als Kleinstunternehmen eingestuft sein, d.h. es darf nicht mehr als 5 Mitarbeiter/innen haben (es zählt das Vorjahr)
• Die Haupttätigkeit des Unternehmens muss in einem der folgenden Bereiche liegen: Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen oder Tourismus
• Die Investitionen müssen sich auf das Jahr 2024 beziehen
• Wird eine Anzahlung von mind. 20% geleistet, kann für die Investition angesucht werden.

 

Was wird gefördert?

 

• Einführung digitaler Technologien
• Umsetzung und Verbesserung von:
o Organisations- und Geschäftsmodellen
o Internetauftritt und E-Commerce
o Social Media-Management und digitale Kommunikation
• Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen
• Beratungs- und Wissensvermittlungsmaßnahmen
• Ankauf und Optimierung von Software

 

Nicht förderfähig sind:

 

• Personalkosten
• Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung
• Anschaffung von Hardware
• Werbeausgaben
• Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren

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