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Geplante Änderungen bei Investitionsförderung ab 2026 – Sonderabschreibungen statt Steuergutschriften

Sehr geehrte Damen und Herren,

die italienische Regierung plant im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2026 eine Änderung der Investitionsförderung:

Statt wie bisher über Steuergutschriften, sollen künftig wieder Sonderabschreibungen gewährt werden – und diese sind steuerlich deutlich vorteilhafter, allerdings können sie nur über einen längeren Zeitraum im Rahmen der steuerlichen Abschreibungen beansprucht werden.


Zusätzliche Information:
Die Mittel für die Förderprogramme Industria 4.0 und Transizione 5.0 für das Jahr 2025 sind laut GSE bereits ausgeschöpft (vorbehaltlich einer möglichen Aufstockung sowie nicht abgeschlossener Investitionen, für die bereits ein Antrag gestellt wurde).

Derzeit fehlen Übergangsbestimmungen, die regeln, wie mit Investitionen umzugehen ist, die noch im Jahr 2025 getätigt werden.

Empfehlung:

  • Setzen Sie die Investitionsplanung für 4.0 und 5.0 vorerst aus und leisten Sie keine Anzahlungen im Jahr 2025. Auch Eigenleistungen können als Anzahlung gewertet werden.
  • Vermeiden Sie Maßnahmen, die die Anwendung der Sonderabschreibung 2026 ausschließen könnten (z. B. Lieferscheine oder interne Arbeitspapiere mit Investitionsbeginn 2025).

Für Landwirte, die von Sonderabschreibungen nicht profitieren können, ist auch für das Jahr 2026 eine Förderung in Form von Steuergutschriften vorgesehen.

Diese soll voraussichtlich 40 % für Investitionen Industrie 4.0 betragen.

Für Rückfragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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