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Wichtige Neuerungen bei Kurzzeitvermietungen ab 2026 – Entwurf Haushaltsvoranschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

der aktuelle Entwurf des Haushaltsgesetzes für 2026 enthält bedeutende Änderungen für die Vermietung von Ferienwohnungen mittels Kurzzeitvermietung als Privatperson („affitti brevi“):

  • Neue Steuerregelung:
    • Für die erste Immobilie bleibt die Cedolare secca bei 21%.
    • Für die zweite Immobilie bleibt die Cedolare secca auf 26%.
    • Ab der dritten Immobilie gilt die Tätigkeit als unternehmerisch – und damit die Pflicht zur Eröffnung einer Partita IVA (bisher galt diese Verpflichtung ab der fünften Ferienwohnung).

Sollten Sie mehr als zwei Wohnungen touristisch über Kurzzeitmietverträge vermieten, empfehlen wir rechtzeitig die passende Strategie zu wählen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzten damit wir zusammen die beste Lösung für Ihre Immobilien finden.

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