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Zweijähriger Vorab-Vergleich für die Geschäftsjahre 2025 und 2026(Concordato Preventivo Biennale CPB)

Falls für die Jahre 2025–2026 außerordentliche Vorgänge geplant sind, sollte dies bei der Entscheidung über die Teilnahme am CPB berücksichtigt werden.

Als führende Wirtschaftsberater in Südtirol unterstützen wir inhabergeführte KMU mit dem CPB-Modell. Sie erhalten bindende Sicherheit bei IRPEF, IRES und IRAP sowie volle Planungssicherheit für Ihr Unternehmen. Unsere KI-gestützte Buchhaltung und automatisierte KPIs verschaffen Ihnen Echtzeit-Transparenz. Profitieren Sie von ISA-Prämien, Steuerfreiheit für Mehrerträge und dem Ausschluss bestimmter Prüfungen. Unsere ganzheitliche Wirtschaftsberatung vereint Strategie, Struktur und Kultur.

 

 

Ablauf des Verfahrens

•Die Agentur der Einnahmen unterbreitet auf Basis der Vorjahresdaten einen Vorschlag zur Festlegung des Einkommens und der IRAP-Bemessungsgrundlage.
•Der Vorschlag kann bis zum 30. September 2025 angenommen werden.
•Die Annahme erfolgt über das Modell CPB, das auch unabhängig von der Steuererklärung übermittelt werden kann.

Wirkungen und steuerliche Vorteile

•Das vereinbarte Einkommen ist für IRPEF/IRES und IRAP bindend – auch bei tatsächlich geringerem Einkommen.
•Der CPB hat keine Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer (IVA).
•Die Einkünfte, welche den vereinbarten Betrag übersteigen, sind jedenfalls steuerfrei
•Der Mehrbetrag im Vergleich zum Einkommen 2024 kann auf Wunsch mit einer Ersatzsteuer besteuert werden.

Zusätzliche Vorteile

Die Teilnahme am CPB ermöglicht den Zugang zum ISA-Prämienregime, unabhängig vom tatsächlichen ISA-Wert, u.a.:
•Erleichterungen bei der Kompensation und Rückerstattung von Steuerguthaben.
•Ausschluss bestimmter Steuerprüfungen.
•Keine Anwendung der Regeln für nicht operative Gesellschaften.

Ausschluss, Beendigung und Verlust der Vereinbarung

Der CPB kann auch nachträglich beendet oder aberkannt werden, z. B. bei:
•Tätigkeitswechsel im Zweijahreszeitraum.
•Eintritt in das Pauschalsystem (Forfetario).
•Umstrukturierungen, z. B. Fusion, Spaltung, Übertragung von Unternehmensteilen.
•Steuervergehen oder falsche Angaben.
•Nicht fristgerechter Zahlung der vereinbarten Steuerbeträge.

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