Subventionierte Anschaffungen: Investitionsgüter (einschließlich Investitionen für Eigenverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen).
Nicht förderfähige Ausgaben: Investitionen in Cloud-Software
Anfrage an die GSE ab dem 12.06.2026
Gesuchabgabe vom 1.1.2026 bis 30.09.2028
Vergünstigung: Zuschlag auf Abschreibungen und Leasingquoten: 180%
Für jede Produktionsstätte ist ein Antrag an die GSE zu stellen
Nach Erhalt der positiven Mitteilung der GSE über die Gesuchannahme ist die Investitionsbestätigung samt der Anzahlung in Höhe von 20% dem GSE zu versenden
Zum Abschluss der Investition und nach erfolgter Anbindung ans Netz, spätestens jedoch bis zum 15.11.2028, ist die Abschlussmitteilung zu versenden
Bis zum 20.01. jedes Jahres sind die getätigten Investitionen zu melden
Bis zum 30.06. ist der Abschreibungsplan und die in jedem Geschäftsjahr beanspruchte Begünstigung zu melden.
Notwendige Meldungen
- Beglaubigtes technisches Gutachten (auch für Investitionen unter 300.000 €)
- Bescheinigung des Abschlussprüfers über die tatsächliche Tätigung der förderfähigen Ausgaben und deren Übereinstimmung mit den buchhalterischen Unterlagen.
Zwei Arten von Investitionen sind förderfähig: - neue materielle und immaterielle Investitionen zur technologischen und digitalen Umgestaltung der Unternehmen und in den Anhängen IV und V (siehe Beilage) des Gesetzes Nr. 199/2025 aufgelistet sind und mit dem betrieblichen Produktionsmanagementsystem oder dem Lieferkettennetz verbunden sind;
- neue materielle Investitionen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch, auch im Fernbezug, einschließlich der entsprechenden Speichersysteme. Die Kapazität der Stromerzeugungsanlagen darf 105% des Eigenverbrauchs der Produktionsstätte nicht überschreiten, berechnet auf den durchschnittlichen jährlichen Verbrauch des vorherigen Geschäftsjahres.
Die GSE Plattform GSE zur Gesuchabgabe (Hyperamortisierung 2026) ist vom Kundenbereich der Website des GSE zugänglich.
Bestimmungen:https://www.mimit.gov.it/it/incentivi/nuovo-piano-transizione-5-0iperammortamento – insbesondere: Intermin. Verordnung 7.05.2026 Hyperabschreibung 2026.
