(vorbehaltlich Abänderungen durch das Haushaltsgesetz 2026)
- Umsatzerlöse: maximal 85.000 € – es gilt das Kassaprinzip, deshalb müssen alle Inkassi des heurigen Jahres 2025 dazugezählt werden, unabhängig davon, ob die Rechnung vom Vorjahr oder noch älter ist.
- Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit und Pension im Jahr 2025: maximal 30.000€; (der Entwurf des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 2026 sieht hierfür eine Grenze von maximal 35.000€ vor)
- Vergütungen an Lohnabhängige und Mitarbeiter: maximal 20.000€;
- Generierte Umsatzerlöse gegenüber Arbeitgeber oder Ex-Arbeitgeber der letzten zwei Jahre: weniger als 50% des Gesamtumsatzes.
Ausschlussgründe vom Pauschalsystem: - Das Halten einer Beteiligung an Personengesellschaften, Familienunternehmen oder Freiberuflervereinigungen;
- Das Halten einer Beteiligung > 50% an einer GmbH mit gleicher oder ähnlicher Tätigkeit;
- Die Anwendung eines Sonderabrechnungsverfahrens für die Mwst. (z.B. Tür an Tür).
