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Zugangsvoraussetzungen Pauschalsystem 2026

Als Wirtschaftsberater geben wir Ihnen klare Orientierung in unsicheren Zeiten.

Für das Pauschalsystem 2026 gilt: 

     

      • Umsatzerlöse: maximal 85.000 € – es gilt das Kassaprinzip, deshalb müssen alle Inkassi des heurigen Jahres 2025 dazugezählt werden, unabhängig davon, ob die Rechnung vom Vorjahr oder noch älter ist.

      • Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit und Pension im Jahr 2025: maximal 30.000€; (der Entwurf des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 2026 sieht hierfür eine Grenze von maximal 35.000€ vor)

      • Vergütungen an Lohnabhängige und Mitarbeiter: maximal 20.000€;

      • Generierte Umsatzerlöse gegenüber Arbeitgeber oder Ex-Arbeitgeber der letzten zwei Jahre: weniger als 50% des Gesamtumsatzes.

        Ausschlussgründe vom Pauschalsystem:

      • Das Halten einer Beteiligung an Personengesellschaften, Familienunternehmen oder Freiberuflervereinigungen;

      • Das Halten einer Beteiligung > 50% an einer GmbH mit gleicher oder ähnlicher Tätigkeit;

    • Die Anwendung eines Sonderabrechnungsverfahrens für die Mwst. (z.B. Tür an Tür).

    Wir schaffen Klarheit für selbstbestimmte Entscheidungen.

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