Als Wirtschaftsberater geben wir Ihnen klare Orientierung in unsicheren Zeiten.
Für das Pauschalsystem 2026 gilt:
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- Umsatzerlöse: maximal 85.000 € – es gilt das Kassaprinzip, deshalb müssen alle Inkassi des heurigen Jahres 2025 dazugezählt werden, unabhängig davon, ob die Rechnung vom Vorjahr oder noch älter ist.
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- Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit und Pension im Jahr 2025: maximal 30.000€; (der Entwurf des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 2026 sieht hierfür eine Grenze von maximal 35.000€ vor)
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- Vergütungen an Lohnabhängige und Mitarbeiter: maximal 20.000€;
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- Generierte Umsatzerlöse gegenüber Arbeitgeber oder Ex-Arbeitgeber der letzten zwei Jahre: weniger als 50% des Gesamtumsatzes.
Ausschlussgründe vom Pauschalsystem:
- Generierte Umsatzerlöse gegenüber Arbeitgeber oder Ex-Arbeitgeber der letzten zwei Jahre: weniger als 50% des Gesamtumsatzes.
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- Das Halten einer Beteiligung an Personengesellschaften, Familienunternehmen oder Freiberuflervereinigungen;
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- Das Halten einer Beteiligung > 50% an einer GmbH mit gleicher oder ähnlicher Tätigkeit;
- Die Anwendung eines Sonderabrechnungsverfahrens für die Mwst. (z.B. Tür an Tür).
Wir schaffen Klarheit für selbstbestimmte Entscheidungen.
