Haushaltsgesetz 2024

Anpassung Magazin

 

Es besteht die Möglichkeit im Jahr 2023 das Magazin dem effektiven Bestand anzupassen, d.h.

a) Anfangsbestände zu löschen bzw. den Wert herabzusetzen
b) Anfangsbestände einzutragen

Unternehmen in einfacher Buchhaltung sind ausgeschlossen.
Es wird eine Ersatzsteuer in Höhe von 18 % fällig, zu der, je nach der für die Berichtigung verwendeten Methode, noch die Mehrwertsteuer hinzukommen kann. Die Wahl muss in der Steuererklärung für 2023 getroffen werden.

Kurzzeitmietverträge

Mieten aus Kurzzeitmietverträgen werden ab der 2. Wohnung mit 26% besteuert. Die erste Wohnung kann mit 21% besteuert werden. Mit einer noch zu erlassenden Durchführungsverordnung wird ein nationaler Identifizierungskode eingeführt.

Möbelbonus

Die Maximalausgabe für Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten in Zusammenhang mit Umbauarbeiten mit Beginn ab 01.01.2023, ist auf 5.000€ herabgesetzt. Der Steuerabsetzbetrag beträgt 50%.

Superbonus 70%

Für Kondominien und Gebäude mit 2 bis 4 Einheiten mit einem Eigentümer können 2024 Steuerabsetzbeträge für energetische Umbauarbeiten in Höhe von 70% der Ausgabe beansprucht werden. Ab 2025 reduziert sich der Abzug auf 65%.

Immobilienverkäufe mit Superbonus

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien (ohne Erstwohnsitz), an denen durch den Superbonus geförderte Arbeiten durchgeführt wurden, fallen unter sonstige Einkünfte und sind mit 26 % zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt für Verkäufe innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der Arbeiten.

Bauliche Barrieren

Der 75-prozentige Bonus für bauliche Barrieren ist auf Arbeiten an Treppen, Rampen und den Einbau von Aufzügen, Treppenliften und Hebebühnen beschränkt.

Umbauarbeiten

Bei Überweisungen für Bauarbeiten mit Angabe der Bestimmung für den Steuerabzug (bonifici parlanti) wird ab 01.03.2024 die Quellensteuer von 8 auf 11 Prozent erhöht.

Quellensteuer der Kondominien

Die Termine für die Einzahlung der Quellensteuer der Kondominien werden auf den 16. der Monate Juni und Dezember verschoben.

Zulage für zu Lasten lebende Kinder – assegno unico

Um auch im Jahr 2024 die Beihilfen zu erhalten, muss kein neuer Antrag an das Inps gestellt werden, aber die ISEE ist bis Februar zu verlängern, da ansonsten ab März der Scheck nur noch in seiner Mindesthöhe anerkannt wird.

Familieneinkommen (ISEE familiare)

Von der Berechnung des Familieneinkommens (ISEE familiare) sind italienische Staatsanleihen und andere staatlich garantierte Finanztitel wie Postsparanleihen bis zu einer Höchstgrenze von 50.000 Euro ausgeschlossen.

Eingliederungsbeihilfe anstatt Bürgergeld – reddito di inclusione al posto di reddito di cittadinanza

Das Bürgergeld ist endgültig abgeschafft worden. An seine Stelle kommt die Eingliederungsbeihilfe, zusammen mit der Ausbildungs- und Beschäftigungsbeihilfe für Personen zwischen 18 und 59 Jahren, die als „beschäftigungsfähig“ gelten.
Die Eingliederungsbeihilfe richtet sich an Familien, in denen Personen über 60 Jahren, Minderjährige oder Behinderte leben und über ein Einkommen von weniger als 9.360 EUR verfügen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zusammensetzung der Kernfamilie und der Einkommensklasse und kann für 18 aufeinanderfolgende Monate ausgezahlt werden, wobei eine Verlängerung um weitere 12 Monate möglich ist. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Unterzeichnung eines Abkommens und die Teilnahme an einer Maßnahme zur sozialen und beruflichen Eingliederung.

Neue IRPEF Bandbreiten

Für 2024 gelten folgende Irpef %:
Einkommen bis 28.000 23%
Von 28.000 bis 50.000€ 35%
Über 50.000€ 43%
Steuerfreibetrag 8.500€

Elektronische Rechnungsstellung

Alle Pauschalabrechner (regime forfetario und regime dei minimi) sind verpflichtet für Verkäufe und Leistungen eine elektronische Rechnung auszustellen. Ausgenommen sind sanitäre Leistungen an Private.

Neues Konzept des steuerlichen Wohnsitzes

Für die Zwecke der Irpef gelten Personen als ansässig, die während des überwiegenden Teils des Besteuerungszeitraums, einschließlich der Bruchteile eines Tages, ihren Geschäftssitz oder Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Staates haben oder sich dort aufhalten.

Verlagerung Tätigkeit

Einkünfte aus unternehmerischen und freiberuflichen Tätigkeiten, die in einem Nicht-EU- oder EWR-Land ausgeübt werden und in das Hoheitsgebiet des Staates verlegt werden, sind für IRES- und IRAP-Zwecke zu 50 % im Steuerzeitraum der Verlegung und in den folgenden fünf Jahren nicht relevant.

Besteuerung Auslandsimmobilien

Die Besteuerung für im Ausland befindliche Immobilien wird auf 0,76% bis 1,06% erhöht.

Höhere Besteuerung der Auslandskonten

Die Steuer auf den Wert von Finanzprodukten (IVAFE), Girokonten und Sparbüchern, die von in Italien ansässigen Personen im Ausland gehalten werden, beträgt 4 Promille pro Jahr des Wertes, wenn die Finanzprodukte in Staaten oder Gebieten mit einer privilegierten Steuerregelung gehalten werden. (Liste lt Ministerialdekret vom 4. Mai 1999)

Besteuerung der Begründung von Oberflächenrechten

Einkünfte aus der Begründung von Oberflächenrechten und anderen dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken werden auf der Grundlage von Artikel 67 Buchstabe h des Tuir besteuert.

De Minimis Regel

In einem Dreijahreszeitraum können Ansuchen um staatliche Förderungen nur bis zu 300.000€ beantragt werden.

Gebündelte Mehrwertsteuerzahlungen

Mehrwertsteuerzahlungen unterhalb 100€ bei monatlicher oder vierteljährlicher Abrechnung können auf den darauffolgenden Zeitraum verschoben werden. Die Zahlung muss aber auf jeden Fall bis zum 16. Dezember erfolgen.

Gebündelte Quellensteuerzahlungen

Wenn der Betrag der einbehaltenen Quellensteuer für freiberufliche Leistungen die Grenze von 100 EUR nicht überschreitet, kann die Zahlung mit jener des Folgemonats zusammengelegt werden (aber spätestens bis zum 16. Dezember desselben Jahres). Die im Dezember einbehaltene Quellensteuer ist in jedem Fall bis zum 16. des Folgemonats zu entrichten.

Tax free shopping

Verkäufe von Gegenständen an Reisende mit Wohnsitz außerhalb der EU können ab 70€ (bisher 154,95€) ohne Zahlung der Mehrwertsteuer erfolgen. Die Waren müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und im persönlichen Gepäck außerhalb des EU-Zollgebiets befördert werden. Wir empfehlen die Mwst zu kassieren und nach Eingang der Exportbestätigung, ausgestellt durch die ital. Zollbehörde, die MWST zu erstatten.

Quellensteuer für Versicherungsagenten

Provisionen, welche Versicherungsgesellschaften an ihre Agenten zahlen, sind quellensteuerpflichtig.

Aufwertung von Gründen und Beteiligungen

Mögliche Neubewertung von nichtbetrieblichen Grundstücken und Beteiligungen zum 01.01.2024 bei Zahlung einer Ersatzsteuer von 16%. Zahlung der 1. Rate und Erstellen des Wertgutachtens bis 30.06.2024. Auch börsennotierte Beteiligungen können aufgewertet werden.

Übermittlung Gesundheitsausgaben (Tessera sanitaria)

Ärzte übermitteln halbjährlich die Gesundheitsausgaben der Patienten an das nationale Sanitätsarchiv (Tessera sanitaria).

Steuererstattungen und Kompensierungen

Bei Erstattungen und Kompensierungen von Mehrwertsteuer ist der visto di conformità ab 70 000 Euro (bisher 50.000€) pro Jahr notwendig. Bezüglich Kompensierung von Einkommensteuer- und IRAP-wird der Betrag von 20.000€ auf 50 000 Euro angehoben.

Versicherungspflicht gegen Katastrophen

Unternehmen mit Sitz in Italien oder mit Hauptsitz im Ausland, aber einer ständigen Niederlassung in Italien, die gemäß Artikel 2188 des Zivilgesetzbuches im Handelsregister eingetragen sind, sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 Versicherungsverträge zur Deckung von Sachschäden abzuschließen, die unmittelbar durch Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Hochwasser und Überflutungen) und Katastrophenereignissen auf dem Staatsgebiet eintreten.

Lohnzusatzleistungen, doppelter Schwellenwert (finge benefit)

Für das Jahr 2024 erhöht sich der Schwellenwert für nicht steuerpflichtige Nebenleistungen von 258,23 Euro auf 2.000 Euro für Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern und auf 1.000 Euro für andere Arbeitnehmer. Innerhalb der gleichen Schwellenwerte sind auch die vom Arbeitgeber gezahlten oder erstatteten Beträge für die Bezahlung der Haushaltsspesen für Wasserversorgung, Strom und Erdgas sowie die Ausgaben für die Miete der Erstwohnung oder für die Darlehenszinsen der Erstwohnung von der Steuer befreit.

Produktivitätsprämien

Auch für das Jahr 2024 können Leistungsprämien und Formen der Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern mit einer Ersatzabgabe von 5 Prozent besteuert werden.

Erhöhter Abzug

Für Personalkosten im Zusammenhang mit Neueinstellungen, die zu einem Anstieg der Beschäftigung geführt haben, wird ein erhöhter Abzug von 20 % bei der Ermittlung des Unternehmenseinkommens gewährt. Für bestimmte Kategorien von benachteiligten Arbeitnehmern kann die Erhöhung bis zu 30 % betragen.

Senkung Sozialbeiträge

Es ist die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen für öffentliche und private Angestellte, mit Ausnahme von Hausangestellten, in Höhe von 6 % vorgesehen, wenn das zu versteuernde Gehalt einen monatlichen Betrag von 2.692 EUR nicht übersteigt, und in Höhe von 7 %, wenn das Gehalt einen monatlichen Betrag von 1.923 EUR nicht übersteigt, für 2024 vorgesehen.

 



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