Verschiedene Hinweise zum Jahresende

Einkäufe zum Jahresende

 

Mwst. Gesetzgebung:
Um die Mwst. auf Einkäufe von Waren und Dienstleistungen im Jahr 2023 abziehen zu können ist es notwendig, dass die Rechnung 2023 ausgestellt und auch elektronisch innerhalb 31.12.2023 über das SDI erhalten wird.
Speziell für Kunden in der einfachen Buchhaltung gilt dasselbe auch in Bezug auf die direkten Steuern.

Da es manchmal zu Verzögerungen bei der Zustellung der Rechnungen kommt, empfiehlt es sich, bei größeren Einkäufen den Lieferanten einige Tage vor Jahresende um die Rechnungsstellungen zu ersuchen bzw. um das Ausstellen einer Akontorechnung.

Rechnungsstellung

Besonders zum Jahresende ist es wichtig zu kontrollieren, ob für alle eingegangenen Beträge innerhalb von 12 Tagen eine Rechnung erstellt wurde.

Gutschriften für fehlerhafte oder uneinbringliche Ausgangsrechnungen

Um die Mwst. auf offene Ausgangsrechnungen, die fehlerhaft bzw. uneinbringlich sind, nicht zu verlieren, muss im Regelfall innerhalb eines Jahres eine Gutschrift erstellt werden.

Zur Verdeutlichung: Rechnungen mit Datum 01.01.2023, welche (auch zum Teil) fehlerhaft bzw. uneinbringlich sind, können nur bis zum 31.12.2023 mittels Gutschrift berichtigt werden, sonst ist die MwSt. abzuführen.



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